Teilnahmebedingungen

1. Bei dem für die SozialMarie eingereichten Projekt handelt es sich um ein sozial innovatives Projekt. Dieses Projekt muss zum Einreichzeitpunkt bereits ausreichend umgesetzt und gleichzeitig noch am Laufen sein. Abgeschlossene Projekte und Projekte im Ideenstadium werden nicht akzeptiert.

2. Teilnahmeberechtigt sind Projekte aus Österreich, Ungarn, Tschechien, Kroatien, der Slowakei und Slowenien.

3. Die Einreichung erfolgt online auf unserer Webseite (www.sozialmarie.org). 

4. Das vollständig ausgefüllte Einreichformular muss bis zum Ende der Einreichfrist, spätestens um 23:55 Uhr online abgeschickt sein.

5. Die Einreichung von mehreren Projekten ist möglich. Die Projekte müssen jedoch unabhängig voneinander mit einem gesonderten Einreichformular eingereicht werden. Projekte der vergangenen Jahre können nochmals eingereicht werden, sofern es sich nicht um bereits prämierte Projekte handelt.

6. Die Einreichung erfolgt zweisprachig: Das gesamte Einreichformular ist in der jeweiligen Landessprache des Einreichgebietes UND gesondert in englischer Sprache auszufüllen bzw. hochzuladen.

7. Per Post eingesandte zusätzliche Unterlagen werden nicht retourniert.

8. Teilnehmer*innen an dieser Ausschreibung erklären sich mit der Veröffentlichung der diesbezüglich gekennzeichneten Felder, Fotos, Videos und Anhänge im Einreichformular auf der Webseite www.sozialmarie.org, sowie in Publikationen, Presseunterlagen, Präsentationen und Online-Plattformen der SozialMarie einverstanden. Hinsichtlich dieser Veröffentlichungen steht die Einreicher*in dafür ein, dass sie frei von Rechten Dritter sind und wird die Unruhe Privatstiftung hinsichtlich Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstiger Rechte Dritter schad- und klaglos halten.

9. Sollte Ihre Einreichung Daten, Fotos oder Videos von Kindern und Jugendlichen beinhalten, dann sind Sie als Einreicher*in selbst dafür verantwortlich, dass die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für die Verwendung der Daten des Kindes/der Kinder vorliegt.

10. Teilnehmer*innen an dieser Ausschreibung erklären sich damit einverstanden, dass sie von der Unruhe Privatstiftung und ihren Auftragsverarbeiter*innen im Zuge der Evaluation vor und nach der Ausschreibung kontaktiert werden dürfen.

11. Die eingereichten Daten, Unterlagen, Foto- sowie Videomaterialien werden bei der Unruhe Privatstiftung archiviert und möglicherweise an Medien oder zur wissenschaftlichen Auswertung weitergegeben.

12. Personenbezogene Daten in Einreichungen werden unbefristet zu statistischen und historischen Zwecken bei der Unruhe Privatstiftung gespeichert. Ihre Betroffenenrechte gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bleiben davon unberührt.

13. Die SozialMarie Expert*innen-Jury entscheidet auf Basis der SozialMarie Kriterien für soziale Innovation im Konsens. Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar und erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Preisträgerprojekte werden jährlich am 1. Mai im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung in Wien bekanntgegeben.

14. Hinweise zum Datenschutz, die Datenschutzerklärung und Leitlinie der Unruhe Privatstiftung finden Sie unter www.sozialmarie.org/de/datenschutz.