Das SozialRechtsNetz setzt sich für die Stärkung sowie (gerichtliche) Durchsetzung sozialer Menschenrechte in Österreich ein. Obwohl Österreich ein etabliertes Wohlfahrtssystem hat, sind soziale Rechte (soziale Sicherheit, Wohnen, Nahrung, etc.) nicht als verfassungsrechtlich durchsetzbare Rechte anerkannt. Das SozialRechtsNetz fördert die Ermächtigung sozial benachteiligter Menschen indem kostenlose Rechtsvertretungen von strategisch relevanten Einzelfällen, Fortbildungen für Berater*innen zu sozialen Rechten, Vernetzung, Wissenstransfer sowie anwaltschaftliches Eintreten angeboten werden.
SozialRechtsNetz
Projektträger: Die Armutskonferenz
Verantwortliche*r: Alexandra Humer
2020
2.000 Euro Preis
AT
Zivilgesellschaft / Sozialwirtschaft
Armut
Bildung
Recht, Gerechtigkeit
Österreich verfügt über ein etabliertes Wohlfahrtssystem, dennoch sind soziale Rechte nach wie vor nicht als verfassungsrechtlich durchsetzbare Menschenrechte anerkannt. Zudem wissen viele Menschen – vor allem Armutsgefährdete und -betroffene – nicht, welche Rechte sie haben, obwohl dies in Zeiten sozialstaatlicher Einsparungen besonders wichtig wäre.
Durch kostenlose Rechtsvertretung für benachteiligte Menschen, sowie Fortbildungen und Vernetzung von Praktiker*innen und Jurist*innen wird ein chancengleicher effektiver Zugang zu sozialen Rechten in Österreich ermöglicht. Leitentscheidungen der Gerichtshöfe können folglich eine über den Einzelfall hinausgehende Wirkung erzielen.
Das SozialRechtsNetz erreicht gleichzeitig armutsbetroffene und armutsgefährdete Menschen in Österreich, sowie sozialrechtliche Akteur*innen wie Sozial- und Rechtsberater*innen, Jurist*innen und Richter*innen. Neben der kostenlosen Rechtsvertretung werden Aktivitäten, die einen Austausch und Wissenstransfer zwischen diesen Ebenen ermöglichen, angeboten.
Das Projekt ermächtigt Einzelpersonen, ihre Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Auch stärkt es das Bewusstsein über soziale Rechte und über die Verantwortung des Staates, diese allen zugänglich zu machen. Eine verbesserte Rechtsdurchsetzung sozialer Rechte sowie Rechtssicherheit leisten einen Beitrag zur Armutsprävention und -reduktion.
Eine Anlaufstelle für sozialrechtlichen Austausch, Wissensvermittlung und gerichtliche Vertretung kann in weiteren Regionen umgesetzt werden, indem Netzwerke zwischen Betroffenen und Expert*innen vermittelt werden. Durch die Resultate der Rechtsvertretung wird ein essentieller Beitrag zur Entwicklung einer einheitlichen Rechtsprechung geleistet werden.
Das SozialRechtsNetz will die Rechtsdurchsetzung sozialer Menschenrechte wie Gesundheitsversorgung, soziale Sicherheit, Wohnen, Bildung, Nahrung gewährleisten. Mithilfe einer sozial innovativen Intervention auf mehreren Ebenen: "Strategische Einzelklagen" von Armutsbetroffenen erhöhen die Rechtssicherheit durch einheitliche Rechtsprechung, Betroffene werden gemeinsam mit Jurist*innen und anderen aktiv und sichtbar, das stärkt das (fach)öffentliche Bewusstsein, was wiederum die Einklagbarkeit sozialer Menschenrechte erleichtert – so soll ein sich selbst verstärkender Kreislauf in Richtung solidarischer Gesellschaft ausgelöst werden.