Das Projekt reagiert auf die immer noch unzureichende Wahrung der Menschenrechte und Einhaltung rechtsstaatlicher Standards in Asyl- und damit zusammenhängenden Verfahren. Asylrecht hat sich immer mehr zum Spielball verschiedener politischer Kräfte entwickelt. Im Hinblick auf die besondere Vulnerabilität der Zielgruppe ist es besonders wichtig, anstehende Gesetzesvorhaben auf ihre Konformität mit grundlegenden Menschenrechten hin zu überprüfen. Bestehende rechtsstaatliche Garantien müssen gewahrt werden, auch wenn sich die Rechtsanwender*nnen in einem hoch emotionalisierten Gebiet bewegen.
Netzwerk AsylAnwält*innen (NWAA)
Projektträger: Caritas Österreich/Caritas Austria (Koordination), Diakonie Österreich
Verantwortliche*r: Mag.a Claudia Schmidt

2025
Nominiert
AT
Zivilgesellschaft / Sozialwirtschaft
Armut
Diversität
Recht, Gerechtigkeit

Während in den Anfängen der Fokus darauf lag, mittellosen Asylsuchenden überhaupt eine spezialisierte Rechtsvertretung zur Verfügung zu stellen, so entwickelten sich die Ziele des NWAA stetig weiter, sodass nunmehr die Erwirkung von Grundsatzjudikatur der österreichischen Höchstgerichte im Vordergrund steht; also Entscheidungen zu erwirken, die nicht nur für den Einzelfall relevant sind, sondern einem größeren Kreis von Betroffenen zugutekommen, indem grundsätzliche Fragen das Asylrecht/-verfahren betreffend durch die Höchstgerichte – allenfalls mittels Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) – geklärt werden. Dadurch soll das Ziel erreicht werden, den Rechtsschutz von Asylsuchenden in Österreich allgemein zu verbessern.
Berater*innen der Partnerorganisationen wenden sich an das NWAA, wenn sie eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Asylverfahren als rechtswidrig empfinden, wenn die Gesetze in einem Fall falsch angewandt wurden, wenn ein angewandtes Gesetz verfassungswidrig scheint oder sich in diesem Verfahren eine von den Höchstgerichten noch ungelöste Rechtsfrage gestellt hat, die sich in vielen Verfahren stellt. Die Koordination des NWAA (2 Mitarbeiter*innen, Assistenz) bearbeitet die Anfragen. Wird ein Fall für geeignet befunden, wird eine Person aus der Reihe der 11 spezialisierten Projektanwält*innen für die Vertretung angefragt. Die Klient*innen bleiben bei den Partnerorganisationen in Beratung. Ihre Verfahren werden von den Anwält*innen geführt und durch das NWAA finanziell unterstützt.
Das Projekt funktioniert nur durch die enge und engagierte Zusammenarbeit von Anwält*innen, Rechtsberater*innen, Sozialberater*innen, Mitarbeiter*innen der Koordination und Entscheidungsträger*innen in den beteiligten Einrichtungen. Durch jährlich neue Schwerpunktsetzungen wird flexibel auf veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen, neue Rechtsprechung und Änderungen in den Herkunftsländern der Asylsuchenden reagiert. Die Schaffung positiver Grundsatzjudikatur kommt direkt und indirekt unzähligen Menschen zum Teil auch über das Asylrecht hinaus zugute, die Bedeutung der Aufhebung rechtswidriger Einzelfallentscheidungen ist im Einzelfall immens.
Kein anderes Projekt hat sich der strategischen Prozessführung für diese Zielgruppe, die über keine Lobby verfügt, verschrieben. Durch die große Zahl der Projektpartner und -anwält*innen (und deren Niederlassungen in ganz Österreich) sind die Protagonist*innen bestens vernetzt und landesweit regional integriert. Das Modell lässt sich auch auf andere Rechtsbereiche übertragen.